Führerschein weg     -     Was tun ?

Vereinbaren Sie am besten sofort nach dem Delikt einen Termin für ein Beratungsgespräch mit uns. Bringen Sie alle vorhandenen Unterlagen ( Strafbefehl, Urteil, Schreiben der Führerscheinstelle ) mit. Wir erarbeiten dann gemeinsam eine Strategie. In Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt kann u. U. eine Verkürzung der Sperrfrist angestebt werden.

Eine Psychotherapie im Rahmen der Verkehrspsychologie (Einzelnachschulung) wird nur angeboten für Patienten mit einer Diagnose "Alkohol- und Drogenabhängigkeit", die glaubhaft abstinent leben. Orientiert am „Lebacher Modell" wird der Klient im Rahmen von 10 bis 20 Sitzungen auf die notwendige Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) vorbereitet oder im Falle einer bereits negativen MPU die Bedenken der Gutachter thematisiert und aufgearbeitet. Ziel ist nach einem positiven Gutachten die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Klienten mit negativen Gutachten können eine Analyse vornehmem lassen. Nach der Plausibilitätsprüfung werden die Argumenten der Gutachter erläutert und Wege zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aufgezeigt.

Medizinisch-Psychologische-Untersuchungen ( MPU ) werden ausschließlich von Institutionen durchgeführt, welche über eine Genehmigung nach § 66 FeV verfügen. Wir fühlen uns einer strickten Trennung von Begutachtung und verkehrspsychologischer Therapie verpflichtet und bieten daher nur Maßnahmen an, die vor oder nach der angeordneten Begutachtung anzusiedeln sind.

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