Der Anwendungsbereich forensischer Gutachten ist so breit gefächert, dass notwendigerweise Spezialisierungen vorgenommen werden müssen. In unserer Praxis werden ausschließlich Prognosegutachten erstellt. Sie sind formal und inhaltlich orientiert an den vom Bundesgerichtshof vorgegebenen Standards nach: Boetticher, Kröber, Müller-Isberner, Böhm, Müller-Metz & Wolf: Mindestanforderungen für Prognosegutachten in „Neue Zeitschrift für Strafrecht" 10/2006, S. 537 - 544

Prognostische Aussagen sind von Bedeutung bei der Frage
- zu Vollzugslockerungen im Strafvollzug nach §§ 10,11,15 StVollzG oder im Maßregelvollzug ( §§ 63 und 64 StGB ) nach § 246a StPO
- zur vorzeitigen Entlassung aus dem Strafvollzug nach §§ 56, 57 und 57a StGB sowie § 454 Abs. 2 StPO
- zur Aussetzung einer Maßregel nach §§ 67b und 67d
- zur Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht, sowie deren Aufhebung
- zur Eignung jeglicher Art (z.B. Beamtenrecht, Geschäftseröffnung, Besitz von Waffen)


Auftraggeber sind Justizvollzugsanstalten, Strafvollstreckungskammern, Institutionen des Maßregelvollzugs nach §§ 63 und 64, Gerichte, Staatsanwälte und Rechtsanwälte.

Bei ungünstigen Prognosegutachten prüfen wir die Plausibilität oder erstellen Expertisen.

Zu Gutachten aus den Bereichen Familienrecht, Glaubwürdigkeit, Schuldfähigkeit und Anwendung des Jugendstrafrechts nehmen wir ebenfalls Plausibilitätsprüfungen vor, geben Hilfestellungen beim weiteren Vorgehen oder benennen Experten für die Klärung anstehender Detailfragen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.