BECKER H.-W. (2001) Die strukturierte Einzelnachschulung Lebacher Model in PANOSCH E. (Hrsg.) (2002) Driver Improvement. 7. Internationaler Kongress 8.-10. Oktober 2001. Wien: Kuratorium für Schutz und Sicherheit
Ein bewährtes Modell aus der Praxis zur Verminderung der Rückfallwahrscheinlichkeit
bei alkoholauffälligen Kraftfahrern mit hoher BAK


Das Lebacher Modell wurde in der Mitte der 80er Jahre entwickelt und war von Anfang an als Einzelnachschulungsmaßnahme für alkoholauffällige Kraftfahrer mit hoher BAK konzipiert.
Die Probanden hatten ein negatives MPU-Ergebnis, eine Empfehlung für eine Gruppennachschulung konnte von den Gutachtern nicht ausgesprochen werden. Die Blutalkoholkonzentration lag in der Regel über 2 Promille.

Das Lebacher Modell ist ausschließlich praxisorientiert und entstand aus der Notwendigkeit, den Probanden eine Perspektive anzubieten, da für sie keine Möglichkeit zum Erhalt des Führerscheins mehr gegeben war.
In der Entstehungszeit gab es zwar mehrere Modelle für Gruppennachschulungen, die sich bewährten und in der Theorie verankert waren, mit der Einzelmaßnahme wurde aber absolutes Neuland betreten. Konzeption und methodisches Vorgehen waren daher zunächst an den gängigen Nachschulungskursen orientiert, allen voran dem Modell Mainz 77, später kamen I.R.A.K. (1984), ALFA (1985) und I.R.A.K.-L (1985) hinzu. Bei der Auswahl der Basisliteratur wurde vor allem Wert auf eine verständliche Darbietung der Inhalte gelegt, damit die entsprechenden Bücher gegebenenfalls als zusätzliche Informationsquelle von den Probanden genutzt werden konnten. Die Bücher Alkoholismus - Schritte zur Hilfe von Helmut Harsch, Die Suchtfibel von Ralf Schneider und Lieber schlau als blau von Johannes Lindenmeyer genügten diesem Anspruch in besonderem Maße. Das Buch von Harsch wird heute noch jedem Probanden überreicht und bildet einen zentralen Bestandteil der Maßnahme.

Die Ziele der Maßnahme unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Qualität und Operationalisierbarkeit und lassen sich daher am besten auf den drei Ebenen von Patterson (1973) veranschaulichen.
Die allgemein gültigen Endziele sind die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und die Reduzierung der Rückfallwahrscheinlichkeit. Diese Ziele sind dem Probanden sehr einfach zu vermitteln, kommt er schließlich nur deswegen in die Praxis und scheut weder Geld noch Mühe, diese Ziele zu erreichen.
Um eine praktische Umsetzung zu erleichtern müssen auf der zweiten Zielebene vier spezifische Zwischenziele formuliert werden:
1. Informationslücken erkennen und schließen
2. Schonungslose Kritik der Vergangenheit insbesondere des Trinkverhaltens und der sich daraus ergebenen Konsequenzen
3. Formulierung der Ziele für den zukünftigen Umgang mit der Droge Alkohol und Entscheidung für kontrolliertes Trinken oder absolute Abstinenz
4. Stabilisierung dieser Zielsetzungen und Übernahme von Verantwortung im Straßenverkehr

Diese Ziele haben sich bewährt und sind über die Zeit hinweg relativ unverändert geblieben.

Flexibilität ist allerdings auf der dritten Ebene, den unmittelbaren oder prozessbezogenen Zielen, gefordert. Durch diese wird der Inhalt der Maßnahme bestimmt, bilden sie doch die Grundlage für das individuelle Vorgehen und die notwendigen Methoden. Erfassung der Motive für den Alkoholkonsum, Exploration des Trinkverhaltens, Erwerb von Informationen über alkoholbedingte Ausfallserscheinungen im Straßenverkehr, sind Beispiele für prozessbezogene Ziele.

Das Therapeutenverhalten muss dem Klientel in besonderem Maße angemessen sein. Es ist nicht zu erwarten, dass die Probanden über notwendige Kompetenzen verfügen, wie Selbstreflexion, Verbalisierung von Gefühlen, Kritikfähigkeit oder spezifische Problemlösungsstrategien. Für den Umgang mit den Probanden ergeben sich daher vier wichtige methodische Prinzipien:
1. Der Klient muss dort abgeholt werden, wo er steht.
2. Grundsätzlich mit Beispielen arbeiten, die dem Klienten vertraut sind.
3. Die Information muss für den Klienten verständlich sein.
4. Im restringierten Code sprechen statt im elaborierten Code (Dialekt sprechen)

Diese Prinzipien erscheinen für die Experten möglicherweise banal und vielleicht auch unnötig. Um aber die Forderung zu veranschaulichen ein kleines Beispiel:
In einem Prospekt des ADAC, der bei der Maßnahme verwendet wird, steht die Formulierung für Ausfallserscheinungen: „nachlassende Anpassungsfähigkeit der Augen an wechselnde Lichtverhältnisse". Bei der Besprechung wird grundsätzlich gefragt, was diese Formulierung bedeutet; 8 von 10 Probanden können sich darunter nichts vorstellen. Im Sinne der Rogers'schen Therapeutenvariablen der Akzeptanz ist es erforderlich, vom Kenntnisstand und der Einstellung des Probanden zu den Themen Alkohol im Straßenverkehr und Abhängigkeit auszugehen und die vorhandenen Lücken langsam zu schließen.

Im Folgenden werden die Struktur und der Ablauf einer Einzelnachschulungsmaßnahme nach dem Lebacher Modell dargestellt.
Grundsätzlich ist die Maßnahme auf 20 Sitzungen a 50 Minuten mit einer Frequenz von einer Sitzung pro Woche konzipiert; gelegentlich muss die eine oder andere zusätzliche Sitzung eingeschoben werden. Eine Verkürzung des Sitzungskontingentes ist eher selten und rechtfertigt sich nur, wenn der Proband über detaillierte Vorkenntnisse verfügt. In diesem Fall könnten die Sitzungen 2 bis 6 gestrafft werden.
Im Erstgespräch schildert der Klient sein Anliegen, soll nach Möglichkeit auf das letzte Delikt als Anlass für den Führerscheinentzug eingehen können und sich kurz zu seinem derzeitigen Trinkverhalten äußern. Dadurch entsteht ein erster Eindruck, der dem Probanden sofort zurückgemeldet wird. Wichtiger Bestandteil des Erstgesprächs ist die Formulierung des eigenen therapeutischen Standpunktes. Dabei muss klargestellt werden, dass es nicht um Vorbereitung für die MPU oder den schnellen Erhalt der Fahrerlaubnis geht, sondern dass die kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten und das mögliche Alkoholproblem im Vordergrund stehen. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und die Verminderung der Rückfallgefahr ist lediglich die Folge dieses Bemühens. Es hat sich als günstig erwiesen, den eigenen Qualitätsanspruch zu betonen. Mit der Formulierung: „Ich möchte meinen guten Ruf bei den Führerscheinstellen und den Medizinisch-Psychologischen Instituten nicht durch schlechte Arbeit in Frage stellen.", findet in der Regel bei den Probanden ungeteilte Zustimmung. Die Forderungen, den Probanden dort abzuholen, wo er steht, bedeutet auch, dass sein derzeitiger Alkoholkonsum kommentarlos akzeptiert wird. Der Proband wird lediglich dazu verpflichtet, sorgfältig eine Trinkliste zu erstellen und zu jeder Sitzung mitzubringen. An Hand dieser Trinkliste können jederzeit spezifische Trinksituationen (Verführungssituationen) veranschaulicht werden. Sie bilden zu einem späteren Zeitpunkt die Grundlage der Rückfallprophylaxe. Abstinente Probanden werden nach ihren Motiven gefragt. Auch hier werden extrinsische Motive wie z. B. die Wiedererteilung des Führerscheins akzeptiert. Informationen über die Formalia der Nachschulung schließen die erste Sitzung ab.
In der zweiten Sitzung wird das Thema Promillegrenzen angesprochen. Es hat sich gezeigt, dass auch langjährige Kraftfahrer über diesen Themenbereich nicht informiert sind. Die Erkenntnis, dass der eigene Wissensstand überhaupt nicht mit den gesetzlichen Grundlagen überein stimmt erzeugt Irritationen und Schamgefühle und bietet somit die Gelegenheit, die ursprünglich extrinsische Motivation in Richtung einer intrinsischen zu lenken. Die Forderung „jetzt will ich es aber genau wissen" ebnet darüber hinaus auch den Weg, sich später mit den weit schwierigeren Themen Alkohol und Alkoholabhängigkeit auseinander zu setzen.
Vor der dritten Sitzung wird in der Regel das Freiburger Persönlichkeitsinventar ausgefüllt. Daran schließt sich ein Informationsblock über die Alkoholwirkung und ihre Bedeutung im Straßenverkehr an. Er nimmt etwa 3 Sitzungen in Anspruch. Da es „nur" um Informationsvermittlung geht, die sich an dem Kenntnisstand des Probanden orientiert, besteht zu diesem frühen Zeitpunkt auch die Möglichkeit, die Beziehung zwischen Therapeut und Proband zu optimieren. Nur wenn dies gelingt, ist später eine konfrontative Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit möglich.
In der vierten Sitzung liegt der ausgewertete FPI vor. Es hat sich gezeigt, dass die meisten der Probanden auf der Offenheitsskala einen Stanine-Wert von 1 bis 3 erreichen. Somit kann die Tendenz zur sozialen Erwünschtheit bzw. der eher unkritischen Betrachtung des eigenen Verhaltens auf Itemebene diskutiert werden. Aussagefähige Werte in der Skala Lebenszufriedenheit, Gehemmtheit, Aggression und Belastung werden ebenfalls angesprochen und bieten einen ersten Anhaltspunkt für die Eruierung der Motive für den Alkoholkonsum in der Vergangenheit. Zum Informationsblock gehören darüber hinaus Themen wie Ausfallserscheinungen, Abbau der Fahrroutine, Kontrollverlust hinsichtlich Gefühl, Denken und Trinken, Fehleinschätzung der eigenen Fähigkeiten und der Alkoholwirkung, sowie der Alkoholmenge. Die Informationen werden durch entsprechende Materialien unterstützt.
Die siebte und achte Sitzung sind für die gezielte Anamnese reserviert und sollen Daten für die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Trinkvergangenheit liefern. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, drei Bereiche strukturiert abzufragen. Zunächst das Elternhaus, wobei die Persönlichkeit und die Beziehung zu Eltern und Geschwistern und psychische oder alkoholbedingte Auffälligkeiten erfasst werden. Bei der Diskussion erkennen Probanden oft selbst schon Brüche oder Ansatzpunkte für die Trinkentwicklung. Als zweites werden Schule und Beruf erfasst. Auch hier steht die Suche nach Anlässen für eine Trinkentwicklung im Blickfeld. Es folgt der Lebensbereich Beziehungen und Ehe. Auch Aussagen der Partner über den Alkoholkonsum der Vergangenheit sind hier von Bedeutung.
Nahtlos schließt sich die kritische Betrachtung der eigenen Trinkvergangenheit an. Der Proband soll erkennen, dass sein Trinkverhalten unangemessen und unkontrolliert war und eine kritische Betrachtung bisher unterblieb. Die neu erworbenen Informationen und Erkenntnisse ermutigen schließlich dazu, die einzelnen Trunkenheitsdelikte kritisch zu beleuchten.

Inzwischen ist die Plattform geschaffen, das Thema Alkohol und Alkoholabhängigkeit im Besonderen anzugehen. Dem Probanden wurde an gegebener Stelle bereits das Büchlein von Harsch „Alkoholismus" ausgehändigt und ihm aufgetragen, die Seiten 11 bis 52 sorgfältig zu lesen. Bei der Bearbeitung dieses Themenbereiches ist es besonders wichtig dem Probanden Zeit zu lassen und sich immer wieder zu vergewissern, ob die Informationen auch verstanden wurden. Beispielsweise ist für die Besprechung der Seite 11, wo es um Abhängigkeit und Drogen geht, eine ganze Stunde veranschlagt. Breiten Raum nehmen auch die Alkoholikertypen und das charakteristische Abwehrverhalten ein. Der Poband soll dazu ermutigt werden, seinen eigenen Standort zu bestimmen. Dies ist notwendig um die Zielsetzung kontrolliertes Trinken oder absolute Abstinenz zu formulieren. Mit zunehmender Dauer der Maßnahme nimmt sich der Therapeut immer weiter zurück, d. h. er gibt weniger Informationen, redet quantitativ weniger und lässt dem Probanden Raum, seine Überzeugungen mit eigenen Worten wiederzugeben. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Motive für die Alkoholabstinenz bzw. das kontrollierte Trinken vom Probanden selbst formuliert werden. In den meisten Fällen werden die Unfähigkeit zum kontrollierten Umgang mit der Droge und die Gefahr einer progredienten Abhängigkeitsentwicklung als Motive für die absolute Abstinenz angegeben. Da bei der überwiegenden Zahl der Probanden ein Alkoholproblem vorliegt, ist in fast allen Fällen die Zielsetzung der absoluten Abstinenz unumgänglich. Die meisten Probanden haben inzwischen, auch wenn sie anfangs noch Alkohol konsumiert haben, versucht über einen längeren Zeitraum auf den Alkohol zu verzichten. Die begleitende Betrachtung und Diskussion von Rückfällen wird nun explizit analog zu Arend (1999) aufgegriffen und bis zum Ende der Maßnahme diskutiert.
In der achtzehnten Sitzung wird gezielt auf Änderungen im persönlichen Lebensumfeld eingegangen. Obwohl die diesbezüglichen Informationen bewusst durch offene Fragen und allgemein gehaltene Aufforderungen abgerufen werden, ist es immer wieder erstaunlich mit welcher Präzision die Probanden Veränderungen bei ihren Einstellungen und Verhaltensweisen, sowie des sozialen Umfeldes beschreiben. Dies bietet zugleich eine gute Basis für die Bewertung der Rückfallprognose. Schließlich werden spezifische Risikosituationen aufgelistet und den im Zuge der Maßnahme bereits entwickelten Bewältigungsmechanismen gegenüber gestellt.
Als letztes wird der Themenbereich Verantwortlichkeit im Straßenverkehr angerissen. Probanden die mit ihren Freunden und Bekannten über die Nachschulung und die Gefährlichkeit des Alkohols im Straßenverkehr reden und im akuten Fall eine Trunkenheitsfahrt verhindern, haben m. E. eine wesentlich bessere Prognose als solche, die ihr Umfeld über den Führerscheinverlust im Unklaren lassen.
In der letzten Sitzung wird der Nachschulungsbericht vorgelegt und diskutiert. In diesem Bericht werden die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen mit entsprechenden Zitaten des Probanden unterlegt. Er hat die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Aussagen zu bestätigen.

Die Blutwerte, orientiert an den ausgewählten biologischen Markern für Alkoholmissbrauch nach Stamm et all (1984) werden zu Beginn der Maßnahme, etwa um die 10./11. Sitzung und in der 19. Sitzung erfasst und in den Abschlussbericht eingearbeitet.

Evaluation:
Zu Beginn dieses Jahres wurde eine Katamnese initiiert. Erfasst wurden 115 Probanden in den Jahren 1987 bis 1992. Es handelte sich um 110 Männer und 5 Frauen. 82 Probanden hatten über 2 Promille, wobei der höchste Wert 3,88 Promille war; 33 Probanden lagen in dem Bereich von 1,5 bis 1,99 Promille. Die Probanden wurden telefonisch befragt, ob sie noch durchgängig im Besitz der Fahrerlaubnis sind. 6 waren verstorben; 57 waren telefonisch nicht erreichbar, die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat sich angeboten, die fehlenden Angaben aus ihren Unterlagen beizusteuern. Da dies noch nicht abgeschlossen ist, liegen die endgültigen Zahlen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor. Derzeit zeichnet sich eine günstige Prognose ab. Von den 52 inzwischen erfassten Probanden wurden 9 wieder rückfällig. Dies würde unbereinigt einer Rückfallquote von 17,3 Prozent entsprechen. Der Wert liegt deutlich unter der Hochrechnung von Stephan (1986) mit 26 Prozent.


Literaturliste

Anonyme Alkoholiker (1989). Zwölf Schritte und zwölf Traditionen.

Arend, H. (1999). Alkoholismus - Ambulante Therapie und Rückfallprophylaxe. Weinheim: Beltz Verlag

Harsch, H. (1980). Alkoholismus, Schritte zur Hilfe. München: Kaiser Verlag

I.R.A.K. (1984), ALFA, I.R.A.K.-L. (1985). Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e.V. Köln

Klebelsberg, D. (1982). Verkehrspsychologie. Berlin: Springer Verlag

Kunkel, E. (1977). Handanweisung für die Behandlung der Trunkenheitsersttäter nach dem Modell Mainz 77. Technischer Überwachungs-Verein Rheinland e.V.  Medizinisch-Psychologisches Institut

Kürti, K. (1990). Mein Führerschein ist weg - was tun? Wie man des >>tü-vologischen<< Schein-Test besteht. Düsseldorf:Werner-Verlag

Lindenmeyer, J. (1990). Lieber schlau als blau. München: Psychologie-Verl.-Union

Patterson, C.H. (1973). Theories of counseling an psychotherapy. New York

Rieh, Th. (1992). Der Test-Knacker bei Führerscheinverlust. Rechtslage - Ablauf des Verfahrens - Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung. Niedernhausen/Ts: Falken Verlag

Schneider, R. (1991). Die Suchtfibel. München: Röttger Verlag

Stamm et. all (1984). Ausgewählte biologische Marker für Alkoholmissbrauch. In Feuerlein, W. (1991). Alkoholismus:Definition,Diagnose,Krankheitsbegriff,Ablauf,Ergebnisse und Kosten der Behandlung. Versicherungsmedizin Heft 42

Stephan, E. (1986). Die Legalbewährung von nachgeschulten Alkoholersttätern in den ersten zwei Jahren unter Berücksichtigung ihrer BAK-Werte. Zeitschrift für Verkehrssicherheit 32. Heft 1


Broschüren

ADAC (1990). Trinken oder Fahren.

Bauer, H. (1987). Der Kraftfahrer als Alkoholstraftäter. Neunkirchen: Neunkirchener Druckerei und Verlag

BG. Hallo Partner danke schön. Alkoholtest. Testen Sie sich selbst, ob Sie über Alkohol und seine Folgen Bescheid wissen.

Der Bundesminister für Verkehr (1991). Ferienfahrt ´91. Termine - Planung - Aktuelle Karten - Hilfe - Sicherheit. Seite 8 - 9

Granderath, F.-J./Deutsche Verkehrswacht e.V. Kaputtmacher Alkohol

Schneble, H. (1987). Alkohol von A - Z. Hamburg: Steintor-Verlag

TÜV Saarland e.V. Alkohol und Fahrtüchtigkeit

Verlauf der Alkoholkrankheit und Genesung bei Abhängigen und Mitbetroffenen. Wuppertal: Blaukreuz-Verlag

Wilke, K.H./Ziegler, H. (1989). Probleme mit dem Alkohol. Eine Fibel für den Betrieb. Köln: Deutscher Instituts-Verlag GmbH

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