Die psychologische Beratung, im beruflichen Kontext auch Coaching genannt, umfasst alle Bereiche des Lebens und versucht Hilfestellung zu geben in Fragen zu Lebensgestaltung, Erziehung, Partnerschaft und Beruf. In unserer Praxis bieten wir einen problemorientierten Ansatz an: Im partnerschaftlichen Gespräch, werden praktikable Lösungen für konkrete Fragestellungen erarbeitet.

Die zeitliche Dauer liegt in der Regel zwischen 1 - 5 Sitzungen a 50 Minuten.

Psychologische Diagnostik kann sinnvoll sein im Rahmen eines ärztlichen Konsils. Hier kommen vor allem klinische Tests zur Anwendung. In den meisten Fällen ist die Durchführung psychologischer Test eingebettet in eine komplexere Fragestellung aus den Bereichen Erziehung, berufliche Eignung oder Persönlichkeitsdiagnostik.

In unserer Praxis steht eine umfangreiche Testbatterie zur Verfügung.

Die Anwendung von Psychotherapie ist seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes zum 1. Januar 1999 an die Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten gekoppelt. Unsere Psychotherapeuten sind approbiert und haben sich auf Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie und Verhaltenstherapie spezialisiert. Für die Durchführung der Verhaltenstherapie ihm Rahmen der kassenärztlichen Versorgung besitzen sie die Erlaubnis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland.

Behandelt werden neben psychosomatischen Erkrankungen alle Formen neurotischer Störungen, die mit Ängsten, Zwängen und Depressionen einhergehen.

Eine Spezialisierung unserer Praxis liegt im Bereich der Sexualtherapie. Sexuelle Funktionsstörungen, wie Erektions-, Orgasmus- und Libidostörungen, werden in Paartherapie, in besonderen Fällen auch in Einzeltherapie, angegangen. Bei Paaren kann im Bedarfsfall auch ein zweiter Therapeut hinzugezogen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Therapie von sexuellen Devianzen oder Perversionen. Patienten, die nicht mit ihren Neigungen leben wollen, vor allem dann, wenn sie mit deren Realisierung gegen bestehende Gesetze verstoßen, erhalten ein genau auf ihre Problematik zugeschnittenes Therapieprogramm. Der Patient ist dabei durch die Schweigepflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht des Therapeuten geschützt. Sexualstraftäter haben die Möglichkeit ihrer Therapieauflage in unserer Praxis nachzukommen. Wird der Therapeut von seiner Schweigepflicht entbunden, besteht die Möglichket der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gerichten, den Strafvollstreckungskammern und Bewährungshilfeeinrichtungen.

Psychologische Gutachten sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen von Bedeutung und werden von uns nach der jeweils konkreten Fragestellung erstellt.
Unser Arbeitsschwerpunkt sind forensische Gutachten.

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