Die Anwendung von Psychotherapie ist seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes zum 1. Januar 1999 an die Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten gekoppelt. Unsere Psychotherapeuten sind approbiert und haben sich auf Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie und Verhaltenstherapie spezialisiert. Für die Durchführung der Verhaltenstherapie ihm Rahmen der kassenärztlichen Versorgung besitzen sie die Erlaubnis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland.

Behandelt werden neben psychosomatischen Erkrankungen alle Formen neurotischer Störungen, die mit Ängsten, Zwängen und Depressionen einhergehen.

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